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17.06.2026 von Team Kommunikation ABS

Anpassungen im Zahlungsverkehr


Beitrag der ABS
Kurznachricht in Thema Handwerk
Illustration: artischock.net

Um Betrugsfällen vorzubeugen, verschärft die ABS die Handhabung von Zahlungsaufträgen. So wurden zum Beispiel gefälschte Firmen-Rechnungen mit Kontonummern versandt, die auf den Namen von Betrügern lauteten. Die folgenden Massnahmen ermöglichen es uns, Sie vor solchen Machenschaften zu schützen:
 
Zahlungseingang: Stimmen Konto-Nummer (IBAN) und Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers nicht überein, weisen wir eingehende Zahlungen zurück.
  
Wichtig: Konto-Nummer (IBAN) und Name der Kontoinhaberin / des ­Kontoinhabers müssen bei Zahlungseingängen zwingend übereinstimmen.
 
Beispiele
- Eingehende Zahlungen lautend auf eine bevollmächtigte Person werden künftig abgewiesen.
- Eingehende Zahlungen auf ein Firmenkonto, die jedoch auf eine natürliche Person lauten, werden künftig abgelehnt.
 

Das sollten Sie tun
- Prüfen Sie bestehende Daueraufträge und korrigieren Sie ­gegebenenfalls den Namen des Empfängers. 
- Informieren Sie Partnerinnen und Partner und bevollmächtigte Personen.

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