Um Betrugsfällen vorzubeugen, verschärft die ABS die Handhabung von Zahlungsaufträgen. So wurden zum Beispiel gefälschte Firmen-Rechnungen mit Kontonummern versandt, die auf den Namen von Betrügern lauteten. Die folgenden Massnahmen ermöglichen es uns, Sie vor solchen Machenschaften zu schützen:
Zahlungseingang: Stimmen Konto-Nummer (IBAN) und Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers nicht überein, weisen wir eingehende Zahlungen zurück.
Wichtig: Konto-Nummer (IBAN) und Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers müssen bei Zahlungseingängen zwingend übereinstimmen.
Beispiele
- Eingehende Zahlungen lautend auf eine bevollmächtigte Person werden künftig abgewiesen.
- Eingehende Zahlungen auf ein Firmenkonto, die jedoch auf eine natürliche Person lauten, werden künftig abgelehnt.
Das sollten Sie tun
- Prüfen Sie bestehende Daueraufträge und korrigieren Sie gegebenenfalls den Namen des Empfängers.
- Informieren Sie Partnerinnen und Partner und bevollmächtigte Personen.

