In der Schweiz Erwerbstätige können ab 2026 nachträgliche Einkäufe in ihre Säule 3a tätigen. Wer nicht jährlich den maximal zulässigen Beitrag einbezahlt, kann diese Lücken zukünftig bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen – frühestens jedoch für das Jahr 2025. Für die Jahre vor 2025 sind keine Einkäufe möglich. Die Einkäufe sind vollumfänglich steuerabzugsfähig.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein.
- Ein Einkauf ist erst möglich, wenn der ordentliche Maximalbeitrag für das laufende Jahr bereits voll eingezahlt wurde.
- Sobald eine erste Altersleistung aus der Säule 3a bezogen wurde, ist ein Einkauf nicht mehr möglich (z.B. bei einem gestaffelten Bezug).
Was bringt mir ein nachträglicher Einkauf für Vorteile?
Sie können durch den nachträglichen Einkauf Vorsorgelücken schliessen. Das heisst, Sie haben mehr Vorsorgekapital zur Verfügung – zur Finanzierung Ihres Ruhestands oder beispielsweise für den Erwerb eines Eigenheims.

