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06.06.2017 von Sarah Eggo

Was die ABS anders macht

Die ABS will mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag für eine bessere Welt leisten. Damit dies gelingt, braucht sie klare Kriterien, welche Projekte und Unternehmen förderungswürdig sind und welche nicht. In «Grundsätzen der Anlage- und Kreditpolitik» definiert die ABS Förderbereiche und Ausschlusskriterien, die als Grundlage für die gesamte Geschäftstätigkeit dienen

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Die «Grundsätze der Anlage- und Kreditpolitik» nennen die ethischen Prinzipien und Normen, welche die Tätigkeit der ABS inhaltlich leiten. Dabei bezieht sich die ABS auf ihre eigenen, im Leitbild formulierten Ziele und Werte sowie auf international geltende Normen wie die Menschenrechtskonvention oder die nachhaltigen Entwicklungsziele der Uno. Auf diesem Fundament formuliert die ABS acht Handlungsmaximen und definiert sowohl Förderbereiche wie Ausschlusskriterien für ihre Geschäftstätigkeit. Zusätzlich bezeichnen die neuen Richtlinien jene Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, an denen sich die ABS im Anlagegeschäft orientiert.

Strenge Ausschlusskriterien für Anlagen und Kredite

Die Ausschlusskriterien der Anlage- und Kreditrichtlinien gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der ABS. Dies ist eine Besonderheit. Bei anderen Banken gelten Ausschlusskriterien oft nur für das Produktsegment nachhaltige Anlagen. Dabei werden häufig Unternehmen ausgeschlossen, die in Waffen- oder Drogenproduktion und -handel sowie Glücksspiel und Pornografie involviert sind.
Die Ausschlusskriterien der ABS sind strenger und umfassender, denn alle Unternehmen und Projekte, die von der ABS finanziert werden, müssen soziale und ökologische Mindestanforderungen erfüllen. Ausgeschlossen werden beispielsweise Unternehmen, die gegen Arbeitsrechte oder Umweltgesetze verstossen, die fossile Energieträger fördern oder nicht nachhaltige Bauprojekte und Bodenspekulation betreiben, und vieles mehr. Die Ausschlusskriterien lassen sich in fünf Bereiche zusammenfassen: 

  • Verstösse gegen Grundrechte und Gesetz sowie soziale Ungleichheiten
  • Gesundheitsschädigung und Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Ausschlüsse aufgrund des Vorsorgeprinzips
  • Toxische Produkte und Emissionen mit hohem Schadenspotenzial
  • Schädliches Umweltverhalten und Misshandlung von Tieren

Dass die ABS nach dem Vorsorgeprinzip handelt, ist auch eine Besonderheit. Damit schliesst sie Unternehmen aus, deren Geschäftstätigkeit Belastungen und Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursachen könnte. Dies tut sie auch dann, wenn das vollständige Wissen darüber fehlt, ob tatsächlich ein Schaden für Umwelt und Mensch eintreten wird. Als Verstösse gegen das Vorsorgeprinzip gelten beispielsweise die landwirtschaftlich genutzte Gentechnologie.

Neun Förderbereiche

Die ABS möchte mit ihrer Tätigkeit Unternehmen und Projekte voranbringen, die der Gesellschaft, der Umwelt und der weltverträglichen Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen dienen. Dazu hat sie neun Förderbereiche definiert. Der Bereich «Ganzheitliche Gesundheit und Betreuung» umfasst beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Projekte für altersgerechtes oder gemeinschaftliche Wohnformen oder Betreuungsangebote, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begünstigen. 
Neu eingeführt wurde 2017 der Förderbereich «Solidarische Entwicklung». Das Ziel der ABS ist, einen Beitrag zur Überwindung von Armut und wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen Nord und Süd zu leisten. Sie fördert deshalb Projekte, die der Reduktion der Einkommensungleichheiten oder der Armut in Entwicklungsländern dienen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Kredit und Kapital für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer und die Förderung von lokalen KMU. Ausserdem unterstützt die ABS innovative Lösungsansätze, die Angebote zur Deckung der menschlichen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wasser, Gesundheit, Bildung, Energie, Telekommunikation zum Ziel haben.

Positiv- und Negativkriterien für die Unternehmensanalyse

Damit die ABS Anlageentscheide fällen kann, werden Unternehmen nach verschiedenen Positiv- und Negativkriterien analysiert. Die ABS bewertet Unternehmen positiv, die sich durch eine verantwortliche Unternehmensführung auszeichnen. Dazu gehören eine gute Corporate Governance sowie ökologisches und soziales Engagement. Unternehmen, die in diesen drei Bereichen nur unzureichende Massnahmen treffen, bewertet die ABS negativ. 
Positive Kriterien bei der Ökologie sind beispielsweise die Abfallreduktion oder die Nutzung von Niedrigenergiegebäuden. Ein Negativkriterium wäre hingegen, wenn ein Unternehmen fossile Brennstoffe in grossen Mengen verbraucht. Am Schluss werden alle positiven und negativen Faktoren angeschaut, und das Unternehmen wird bewertet.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.abs.ch/grundsaetze
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