Warum sollen Erwerbstätige ein Dritte-Säule-Konto bei der ABS einrichten?
Judith Schär Mit dem ABS 3-Vorsorgekonto haben unsere Kundinnen und Kunden einen dreifachen Nutzen: Erstens, sie sparen Steuern, da sie die jährlichen Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Zweitens sorgen sie fürs Alter vor oder sparen für ein Eigenheim. Und drittens können sie sicher sein, dass ihr Geld bis zum Bezug Projekte finanziert, die nach den ökologischen und sozialen Kriterien der ABS ausgewählt wurden. Ihr Vorsorgegeld wird so beispielsweise für den Bau von gemeinnützigem Wohnraum, den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Bio-Landwirtschaft eingesetzt.
Ist es möglich, Vorsorgekapital von einer anderen Bank zur ABS zu transferieren?
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen lassen sich 3a-Konten problemlos von einer Bank zur anderen verschieben. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden gerne dabei, ihre Säule 3a zur ABS zu zügeln. Beim Wechsel gilt es einzig zu beachten, dass man immer nur das komplette Kontoguthaben eines 3a-Kontos kündigen oder wechseln kann.
Wie viel darf man jährlich auf ein 3a-Konto einzahlen, und wann ist der beste Zeitpunkt dafür?
Der Maximalbetrag wird jedes Jahr gesetzlich festgelegt. Im Jahr 2025 können Angestellte mit Pensionskasse maximal 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettojahreseinkommens, aktuell jedoch maximal 36 288 Franken einzahlen. Wann und wie eingezahlt wird – ob per monatlichen Dauerauftrag oder mit einer einmaligen Überweisung –, ist jeder Kundin und jedem Kunden selbst überlassen. Grundsätzlich gilt natürlich: Je früher man im Jahr einzahlt, desto mehr Zins erhält man.
Wer darf ein 3a-Vorsorgekonto eröffnen, und welche Gebühren fallen dabei an?
Das dürfen volljährige, in der Schweiz lebende Menschen, die ihr Steuerdomizil in der Schweiz haben. Sie müssen zudem über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen. Das Erwerbseinkommen kann dabei aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit stammen. Die ABS erhebt für das 3a-Vorsorgekonto keine Kontogebühren.
Unter welchen Bedingungen darf man das 3a-Vorsorgekonto auflösen?
Die Auszahlung darf man verlangen beim Kauf oder bei der Renovation von selbst genutztem Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbständigen Geschäftstätigkeit, für Einzahlungen in die Pensionskasse, beim Bezug einer ganzen eidgenössischen Invalidenrente oder beim definitiven Wohnsitzwechsel ins Ausland.
Um bei solchen Vorbezügen möglichst flexibel zu sein, empfehlen wir, im Lauf der Jahre mehrere 3a-Konten mit verschieden grossen Beträgen einzurichten – auch bei derselben Bank.
Warum empfiehlst du, mehrere 3a-Konten einzurichten? Und wann ist eine Auszahlung in Etappen sinnvoll?
Mehrere 3a-Konten geben den Kundinnen und Kunden mehr finanzielle Flexibilität, vor allem kurz vor der ordentlichen Pensionierung. Gleichzeitig kann die Steuerprogression gebrochen werden. Ab dem Alter 60 können die Säule-3a-Gelder bezogen werden. Ein Teilbezug für den Wohnbau ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Steht beispielsweise beim Eigenheim eine Heizungserneuerung an, kann ein 3a-Konto aufgelöst werden, um das Geld in die neue Heizung zu investieren. Allfällige weitere 3a-Konten können aber bestehen bleiben.
Eine Auszahlung in Etappen, die schon fünf Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters möglich ist, macht Sinn, da damit die Steuerbelastung auf mehrere Jahre verteilt werden kann. Der gestaffelte Bezug empfiehlt sich auch bei Ehepaaren, bei denen sich beide im gleichen Jahr pensionieren lassen – andernfalls wird das Vorsorgeguthaben zusammengezählt versteuert.
Mehr Informationen zur dritten Säule und zum ABS 3-Vorsorgekonto: abs.ch/abs-3-vorsorgekonto