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09.12.2020 von Stefan Boss

«Bei den Klimaverhandlungen ist man noch nicht so weit»

Franz Perrez war federführend bei der Aushandlung der Minamata-Konvention und leitet jeweils auch die Schweizer Delegation bei den ­UNO-Klimaverhandlungen. Im Interview erklärt er, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Queck­silber-Übereinkommen und dem Pariser ­Klimaabkommen bestehen.

Artikel in Thema Umwelt im Recht
Franz Perrez. Foto: zvg.
moneta: Herr Perrez, war das Quecksilber­-Über­einkommen von 2013 ein Vorbild für das im Jahr 2015 beschlossene Pariser Klimaabkommen? Dieses enthält ja auch freiwillige und zwingende Massnahmen. 
Franz Perrez: Ja, insofern es auch beim Pariser Klimaabkommen keine strikte Zweiteilung mehr gibt in Industrie- und Entwicklungsländer. Vielmehr werden grundsätzlich alle Staaten verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. Vor allem Schwellenländer können so besser in die Pflicht genommen werden. Es wird aber festgehalten, dass Ver­antwortung und Kapazität in jedem Land anders sind. Dieser Ansatz geht auf die Minamata-Konvention zurück. 

Die Staaten des Pariser Klimavertrags müssen bloss regelmässig Bericht erstatten über ihre Klimafortschritte. Ist es ein «weicheres» Abkommen als die Minamata-Konvention? 
Das ist richtig. Die Minamata-Konvention erlässt konkrete Verbote und Regeln für die Verwendung von Quecksilber, das hat man beim Pariser Klimaabkommen nicht erreicht. Dort sind die Länder bloss verpflichtet, Klimaziele zu formulieren und über die Zielerreichung Bericht zu erstatten. 

Welche Lehren ziehen Sie aus der Konvention für die zukünftigen Klimaverhandlungen? 
Die Minamata-Konvention verlangt, dass jedes Land grundsätzlich selber finanzielle Mittel bereitstellen muss, um seine Probleme mit Quecksilber zu lösen. Länder, die dazu in der Lage sind, sind aber aufgefordert, ärmere Staaten zu unterstützen. Bei den Klimaverhandlungen ist man noch nicht so weit. Hier müssen nur die Industrie­staaten finanzielle Unterstützung leisten. 

Die für November 2020 in Glasgow geplante UNO-Klimakonferenz wurde wegen Corona um ein ganzes Jahr verschoben. Dauert die Kon­­­kre­tisierung des Pariser Abkommens dadurch noch länger? 
Im Bereich der Marktmechanismen – inwiefern sich ein Land im Ausland erzielte Emissionsreduktionen anrechnen lassen kann – konnten wir die Umsetzungsregeln noch nicht festlegen. Insofern gibt es eine Verzögerung, was nicht gut ist für die Umsetzung des Pariser Abkommens.

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