Umwelt im Recht

Von der (Un-)Wirksamkeit Schweizer Umweltgesetze bis zur Forderung,
der Natur eigene Rechte zu erteilen.
Illustration: Claudine Etter

Moneta #4-2020
Editorial

Es hapert bei der Durchsetzung

Die natürliche Umwelt – Luft, Wasser, Boden, Pflanzen, Tiere – ist unsere Lebensgrundlage. Wenn wir und vor allem die nachfolgenden Generationen eine Zukunft haben wollen, dann müssen wir diese Lebensgrundlage jetzt bewahren. Ein wichtiges Mittel dazu sind griffige Natur- und Umweltschutzgesetze. Sie erlauben, die Verschmutzung und Zerstörung von Ökosystemen zu ahnden und sorgen dafür, dass die Behörden nur noch umweltschonende Bauten, Industrie- und Verkehrsanlagen bewilligen dürfen und bei deren Erneuerung entsprechende Anforderungen stellen müssen.

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Aber wie gut ist die Schweizer Natur- und Umweltschutzgesetzgebung? Recht gut, lautet die gängige Meinung. Doch stimmt dies leider nur bedingt. Das zeigen die Beiträge in dieser moneta. Zwar existieren in einzelnen Bereichen wie dem Gewässerschutz oder dem Moorschutz gute gesetzliche Grundlagen, aber es hapert oft bei deren Durchsetzung. Dafür zuständig sind je nach Gesetz der Bund, die Kantone oder die Gemeinden, und dort fehlt es oft an den nötigen Ressourcen. Die Umsetzung des Umweltrechts braucht Zeit und Know-how, also Fachpersonal – und das kostet. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn der politische Wille fehlt, sie durchzusetzen und die Behörden entsprechend auszustatten.

Den Vollzug der bestehenden Gesetzgebung zu stärken, ist das eine. Daneben muss das Umweltrecht ständig neuen Erkenntnissen angepasst und erweitert werden. Das geschieht in der Schweiz gerade mit dem neuen CO2-Gesetz und auf internationaler Ebene mit dem Pariser Klimaabkommen oder der weniger bekannten Quecksilberkonvention. Ganz neue Wege gehen Initiativen, welche die Natur selbst zur Klägerin machen wollen. Wie es soweit kommen könnte, dass der Rhein oder der Aletschgletscher Klage erheben, lesen Sie in dieser Ausgabe der moneta.

Katharina Wehrli 
Redaktionsleiterin

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